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Startseite > Badegewässeratlas >  Überwachung der Badegewässer

Überwachung der Badegewässer und Information der Öffentlichkeit 

Vor jeder Badesaison wird durch die obere Wasserbehörden die Liste der Badegewässer für Rheinland-Pfalz fest gelegt und veröffentlicht.

Als Badesaison ist für Rheinland-Pfalz der Zeitraum vom 1. Juni bis 31. August eines Jahres festgelegt.

Die Überwachung der Gewässer erfolgt durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben.
Probenahmen erfolgen an den Stellen, an denen das Gewässer von den Badenden am stärksten genutzt wird (festgelegte Badezonen, Überwachungsstelle).

Die Badegewässer werden von den Gesundheitsbehörden regelmäßig untersucht

Die Gesundheitsämter erstellen für jedes Badegewässer vor Beginn der Badesaison einen Überwachungszeitplan mit mindestens 4 Probenahmen, die über die gesamte Badesaison verteilt sein müssen. Die entnommenen Proben werden auf die mikrobiologische Beschaffenheit in den Laboren der Institute für Hygiene und Infektionsschutz des Landesuntersuchungsamtes untersucht.
Ebenso werden die Gewässer einer Sichtkontrolle auf Verschmutzungen wie etwa teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle unterzogen.

Diese Ergebnisse werden den Wasserbehörden mitgeteilt und dem Bürger über Aushänge an dem Gewässer oder über das Internet zugängig gemacht.
In Ausnahmesituationen und bei unerwartet hohen Einzelwerten der mikrobiologischen Parameter werden Maßnahmen, wie z .B ein befristetes Badeverbot erlassen.

Ist ein Gewässer durch Massenvermehrung von Cyanobakterien ( Blaualgen) gefährdet, werden durch das LUWG ebenfalls Überwachungsmaßnahmen durchgeführt , damit Gefahren für die Gesundheit der Badenden rechtzeitig erkannt werden können. Bei Sichttiefen < 1m werden planktologische Untersuchungen durchgeführt und bei Dominanz von potentiell toxinbildenden Blaualgen die Chlorophyll a Konzentration bestimmt. Weiteres Vorgehen wie Informationen, Warnhinweise oder Badeverbot erfolgt gemäß der Empfehlung der Badewasserkommission des Umweltbundesamtes „Empfehlung zum Schutz von Badenden vor Cyanobakterien- Toxinen (Bundesgesundheitsblatt 7 (1997).
 


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